Praxismanagement

Dokumentation in der Praxis – rechtssicher handeln, professionell dokumentieren (4 FP)

Onlineseminar

Eine saubere Dokumentation ist mehr als Routine – sie ist Ihr wichtigster Schutz im Haftungsfall. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Behandlungsabläufe, Aufklärungsgespräche und Anweisungen nach den Vorgaben des BGB (§ 630 ff.) rechtssicher festhalten und typische Fehler vermeiden. So gewinnen Sie Sicherheit, falls Ihre Arbeit je vor Gericht geprüft wird.

Seminarinhalte:

  • welche rechtlichen Grundlagen für Podolog:innen gelten,
  • wie Aufklärung, Einwilligung und Delegation korrekt dokumentiert werden,
  • welche Einträge verpflichtend sind und wie Änderungen rechtlich sauber erfolgen,
  • wie Fotodokumentation und Patientenaufklärung als Beweismittel dienen können,
  • und wie typische Fehlerquellen und Haftungsrisiken im Praxisalltag vermieden werden

Seminarleitung:

Beate Eickmann, Heilpraktikerin in der Podologie und anerkannte Sachverständige im Gesundheitswesen. Mit ihrer langjährigen Erfahrung als selbstständige Podologin und Gutachterin für Gerichte verbindet sie fundiertes Praxiswissen mit tiefem juristischen Fachverständnis.

Technische Voraussetzungen:
Laptop, PC etc. mit einem gängigen Internetbrowser, Kopfhörer, ggf. Mikrofon, stabile Internetverbindung

Erfahren Sie mehr über die Inhalte dieses Seminars:

Die Dokumentation gehört zu den wichtigsten Aufgaben in der podologischen Praxis – und sie entscheidet im Ernstfall über Ihre rechtliche Absicherung.
Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht durchgeführt – dieser Satz fasst das Kernproblem vieler Haftungsfälle zusammen.

In diesem praxisnahen Seminar erklärt Beate Eickmann, Podologin, Heilpraktikerin (Podologie) und Gutachterin im Sozial- und Gesundheitswesen, worauf es bei einer gerichtsfesten Dokumentation wirklich ankommt.
Sie zeigt, welche Anforderungen das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 630a–h BGB) an Podolog:innen stellt, wie Sie Patientenaufklärung und Einwilligung rechtssicher durchführen und welche Angaben in Ihrer Patientenakte unverzichtbar sind.