AGB
§ 1 Anmeldung
Jeder Teilnehmer hat sich im Vorfeld über die Inhalte und Rahmenbedingen der Ausbildungen zu informieren. Im Internet (www.fortbildungszentrum-halfmann.de) oder in den veröffentlichten Printmedien sind alle Informationen und individuelle Teilnahmevoraussetzungen erläutert.
Anmeldungen zu unseren Angeboten können über das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, per Post, Telefax, per E-Mail (info@fortbildungs-zentrum-halfmann.de) sowie persönlich per Telefon erfolgen.
Für Ihre Anmeldung per E-Mail sind folgende inhaltliche und persönliche Angaben erforderlich:
- Seminartitel, Seminarzeitraum, Seminarort
- Vorname, Name des Teilnehmers
- Anschrift des Teilnehmers
- Geburtstag des Teilnehmers
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Teilnehmers
- Firmenname und Anschrift des Rechnungsträgers (wenn abweichend, z.B. Arbeitgeber zahlt)
Die Teilnahme an einem Angebot des Fortbildungszentrums Halfmann setzt ein Mindestalter von 16 Jahren voraus. Zusätzlich ist von minderjährigen Teilnehmern eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vor Seminarbeginn zuzusenden.
Die Anmeldung wird als Angebot des Vertragspartners (Kunde) für einen Vertragsabschluss mit dem Fortbildungszentrum Halfmann zur Teilnahme an unseren Aus- und Fortbildungen verstanden.
Die Fortbildungszentrum Halfmann behält sich unter Prüfung der aktuellen Rahmenbedingungen zur geplanten Seminardurchführung vor, dieses Angebot anzunehmen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und von uns schriftlich per Post oder E-Mail bestätigt. Sie haben die Pflicht die persönlichen Angaben auf der Bestätigung zu prüfen. Bitte prüfen Sie im Speziellen Ihre Rechnungs- und Anmeldedaten (wie Name, Anschrift und Geburtsdatum)! Bei Fehlern ist das das Fortbildungszentrum Halfmann unverzüglich zu verständigen. Nach Erhalt Ihrer Änderung bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung postalisch oder per E-Mail. Ohne diese Bestätigung gelten Änderungsangaben als nicht angekommen.
Sind Vertragspartner und Teilnehmer nicht identisch, bezahlt z.B. der Arbeitgeber für die Teilnahme eines Mitarbeiters, hat die Anmeldung über die Kontaktdaten des Vertragspartners mit einem Hinweis auf den Namen des Teilnehmers zu erfolgen.
Kontaktdaten:
Fortbildungszentrum Halfmann
Wambeler Holz 10-12
44328 Dortmund
Tel. +49 (0)231/99 33 42 68
Fax +49 (0) 231/99 33 42 67
E-Mail: info@fortbildungszentrum-halfmann.de
Internet: www.fortbildungszentrum-halfmann.de
§ 2 Zahlungsbedingungen, Gebühren und Mahnkosten
Die Höhe der jeweiligen Kurs- oder Ausbildungsgebühr ist den aktuellen Medien des Fortbildungszentrum Halfmann zu entnehmen. Sollte es Abweichungen zwischen der Online und Print-Version geben, ist ausschließlich die Webseite des Fortbildungszentrum Halfmann maßgebend. Für eine Zuordnung der Geldeingänge sind bei sämtlichen Zahlungen stets Kunden- und Rechnungsnummer anzugeben. Ausschlaggebend für einen erfolgreich und rechtzeitig beglichenen Rechnungsbetrag ist grundsätzlich das Buchungsdatum unserer Bank.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, den gesamten, fälligen Rechnungsbetrag bis spätestens drei Wochen nach Rechnungslegung zu begleichen. Die Berechtigung zur Teilnahme erfolgt sobald der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist. Bei Anmeldungen innerhalb der drei Wochen vor Seminarstart wird der Rechnungsbetrag sofort fällig.
Kontoverbindung:
Fortbildungszentrum Halfmann
IBAN: DE53 4405 0199 0001 2364 07
BIC-/SWIFT-Code: DORTDE33XXX
Im Falle eines Zahlungsverzuges berechnen wir Mahngebühren. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Nach der 3. Mahnstufe wird das gerichtliche Mahn- bzw. Inkassoverfahren eingeleitet und im Zweifel ein Titel in Form eines Vollstreckungsbescheids erwirkt.
Die Ratenzahlungsbedingungen sind in § 6 gesondert geregelt.
Übernachtungs-, Fahrt- und Verpflegungskosten (Frühstück, Abendbrot) sowie individuelle Zusatzleistungen sind direkt mit dem entsprechenden Hotel abzurechnen und nicht Bestandteil des Seminarpreises (Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet).
§ 3 Rechnung
Nach Prüfung und Annahme einer eingegangenen Anmeldung erhält der Vertragspartner eine Rechnung, die gleichzeitig Buchungsbestätigung ist.
Erst mit Eingang der Rechnung (Buchungsbestätigung) beim Vertragspartner wird der Vertrag wirksam. Nimmt der Teilnehmer ohne eine zuvor zugegangene Rechnung (Buchungsbestätigung) an einer der Dienstleistungen des Fortbildungszentrums Halfmann teil, entsteht mit Beginn der Leistung ein wirksam geschlossener Vertrag. Bei Bereitstellung von Gebrauchsgütern, wie z.B. Unterrichtsmaterialien erfolgt deren Versendung grundsätzlich erst nach Zahlungseingang.
§ 4 Fördermittel
Sie haben die Möglichkeit verschiedene Fördermittel (z.B. Bildungsprämie, Bildungsscheck, etc.) bei beim Fortbildungszentrum Halfmann einzulösen. Wir informieren Sie gern über Einzelheiten und die verschiedenen Möglichkeiten. Bei Inanspruchnahme sämtlicher EU- und Landesfördermittel führt ausschließlich eine schriftlich, postalische Anmeldung zu einer verbindlichen Buchung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass:
- Der Originalgutschein beiliegt.
- Der abzüglich der Förderung verbleibende Eigenanteil erst nach Erhalt einer durch das Fortbildungszentrum Halfmann ausgelösten Rechnung gezahlt werden darf.
- Die Zahlung dieses möglichen Eigenanteils muss vom Gutscheininhaber selbst kommen.
- Eventuell vorher geleistete Zahlungen können im Sinne einer Förderung nicht berücksichtigt werden. Nachträglich zugesandte Gutscheine werden nicht angenommen.
- Werden mehrere Ausbildungen über den Gutschein gebucht, müssen diese im vermerkten Zeitraum beginnen. Die gebuchte Weiterbildung muss mit dem auf dem Gutschein angegebenen Weiterbildungsziel übereinstimmen.
- Die Rechnungen werden im individuellen Zugang ausschließlich auf den Gutscheininhaber ausgestellt.
Sollte eine eingelöste Förderung bei der späteren Abrechnung abgelehnt werden, wird Ihnen der Förderbetrag nachträglich in Rechnung gestellt.
§ 5 Zertifikatsvergabe
Bei einem erneuten Versand von Zertifikaten oder Urkunden ist eine Servicegebühr von 10 Euro inkl. MwSt. vor Versand zu entrichten.
§ 6 Ratenzahlung
Ratenzahlungen sind nur bei Buchungen möglich, die 21 Tage vor Seminarbeginn gebucht werden. Die Mindestrate ist mit 50 Euro festgesetzt. Eine Ratenzahlung ist erst ab einem Rechnungsbetrag in Höhe von 150 Euro möglich.
Der Vertragspartner versichert, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und keine Gründe vorliegen, die einer Ratenzahlung entgegenstehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kann ein Einzug aus Gründen, die nicht vom Fortbildungszentrum Halfmann zu vertreten sind, nicht erfolgen, trägt der Vertragspartner die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten einschließlich Verzugszinsen. Kommt der Vertragspartner schuldhaft mit einer Rate in Zahlungsverzug, so werden alle bis zu diesem Zeitpunkt noch offenen Raten sofort zur Zahlung fällig.
Die Umbuchung eines Kurses durch den Vertragspartner berührt die Ratenzahlungsvereinbarung nicht. Im Falle einer vollständigen Stornierung der Teilnahme fällt zusätzlich eine Stornogebühr (siehe § 8) an. Diese wird sofort fällig.
§ 7 Vergünstigungen und Rabatte
Vergünstigungen und Gutscheine aus Werbeaktionen sind dem jeweils aktuellen Ausbildungskatalog oder dem Internet zu entnehmen. Aktionsangebote sind auf den dort angegebenen Zeitraum beschränkt. Eine Kombination von unterschiedlichen Vergünstigungen und Rabatten für dieselbe Anmeldung ist nicht möglich, es sei denn, das Fortbildungszentrum Halfmann gestattet dies ausdrücklich.
§ 8 Stornierungsbedingungen
Stornierungen sind ausschließlich in Textform per Fax, per Post oder per E-Mail möglich und nur dann gültig, wenn wir den Erhalt sowie die Akzeptanz schriftlich (per Fax, Post oder E-Mail) bestätigen.
Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vorher wird eine Gebühr von 20 € berechnet. Spätere Abmeldungen werden mit 80 % der Teilnahmegebühr berechnet. Ab 24 Stunden vor Seminarbeginn wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Sofern digitale Ausbildungsunterlagen über den zugesandten Download-Link heruntergeladen werden, gilt die Ausbildung als begonnen, eine etwaige noch laufende Widerrufsfrist erlischt und eine Stornierung der Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Wir räumen dem Vertragspartner bis zum Tag des Seminarbeginns die Möglichkeit ein, anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter zu senden. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung. Hierbei entstehen keine weiteren Kosten. Bei Nichterscheinen hat der Teilnehmer weder Ansprüche auf Voll- oder Teilrückerstattung der gezahlten Aus- oder Fortbildungsgebühr noch einen Anspruch auf Umbuchung.
Ohne Stornierung bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Sollte ohne Berücksichtigung der Stornierungsbedingungen ein Seminartermin nicht wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf einen kostenfreien Wiederholungstermin.
Sollte aus organisatorischen Gründen eine Anmeldung (Rechnung) von Seiten des Fortbildungszentrums Halfmann storniert werden, wird keine Stornierungsgebühr erhoben und der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet, falls sich kein adäquater Ausweichtermin finden lässt.
§ 9 Umbuchungsmöglichkeiten
Umbuchungen sind nur im Rahmen begonnener Ausbildungen und beim Vorliegen der nachfolgend genannten Gründe zulässig:
- Nachweisbare Erkrankung des Teilnehmers (Vorlage Krankenschein)
- Nachweisbare Verhinderung der Teilnahme durch den Arbeitgeber (Bestätigung durch den Arbeitgeber)
- Todesfälle von Verwandten 1. Grades (Kopie der Sterbeurkunde)
§ 10 Organisatorische Änderungen
Das Recht zur Änderung oder Absage der ausgeschriebenen Termine, Veranstaltungsorte, des Programm-/Zeitablaufs und der Ausbilder bleibt vorbehalten und werden bis zu 3 Tage vor Seminarbeginn bekannt gegeben. Zu diesem Zweck sind durch den Teilnehmer regelmäßig alle bei der Anmeldung angegebenen Kommunikationswege (Adresse, E-Mail, Fax, Anrufbeantworter zur angegebenen Telefonnummer) zu prüfen. Für falsche Kontaktangaben seitens des Auftraggebers und den sich daraus ergebenen möglichen Schäden, ist das Fortbildungszentrum Halfmann grundsätzlich nicht haftbar oder zu belangen.
Wir behalten uns ferner vor, den Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms sowie den Einsatz der Dozenten unter Einhaltung des ausgewiesenen Seminarcharakters und während der Veranstaltung im Sinne des Seminarerfolges anzupassen. Dabei gelten stets unsere hohen Maßstäbe und Qualitätskriterien anhand der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Organisatorische oder inhaltlichen Änderungen durch des Fortbildungszentrum Halfmann führen auf Seiten des Vertragspartners weder zu einem Rücktritt- noch einem Minderungsrecht.
Das Fortbildungszentrum Halfmann verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Planung und Durchführung der Seminare. Wir sind aus wichtigem Grund, wie bei Erkrankung des Dozenten und zu geringer Teilnehmeranzahl berechtigt, die Veranstaltungen gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren auch kurzfristig (bis 3 Tage vor Seminarbeginn) abzusagen. Bitte beachten Sie dies bei der Buchung von Unterkünften sowie von Flug- oder Bahntickets. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Das Fortbildungszentrum Halfmann bietet im Falle eines Kursausfalls dem Teilnehmer einen gleichwertigen Ersatz zu einem anderen Kurstermin an.
§ 12 Haftung
Das Fortbildungszentrum Halfmann haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens des Fortbildungszentrums Halfmann. Für Unfälle, Diebstahl oder für die Beaufsichtigung seines Privateigentums ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden von uns nach hohen Qualitätsstandards sowie bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
§ 13 Urheberrecht
Die Weitergabe bzw. Verbreitung von Lehr- und Arbeitsmaterial ist ohne schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung des Fortbildungszentrums Halfmann nicht gestattet und wird bei Bekanntwerden strafrechtlich verfolgt. Die besuchten Seminare dürfen ohne Zustimmung der Geschäftsleitung durch den Teilnehmer/Vertragspartner nicht in gleicher oder ähnlicher Form unter eigenem Namen und eigener Rechnung angeboten werden. Zuwiderhandlungen ziehen Schadensersatzansprüche des Das Fortbildungszentrum Halfmann nach sich.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur mit Einwilligung des Vertragspartners zur Beantwortung von Anfragen, Abwicklung von Verträgen und der technischen Administration erhoben und für Dritte unzugänglich gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur zum Zweck der Vertragsabwicklung bzw. bei Einwilligung, welche jederzeit widerrufen werden kann. Eine Weitergabe oder ein Verkauf der personenbezogenen Daten findet nicht statt. Das Fortbildungszentrum Halfmann erteilt dem Vertragspartner auf Verlangen jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft. Zusätzlich besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten.
Werbewiderspruchsrecht
Das Fortbildungszentrum Halfmann erhebt persönlichen Daten zur Abwicklung der Anfrage bzw. des Vertrags. Außerdem wird der Vertragspartner über neue Produkte und Dienstleistungen informiert, sofern er diesem Vorgehen bei seiner Anmeldung zugestimmt hat. Wenn der Vertragspartner an diesen Informationen kein Interesse hat, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis, den wir sofort berücksichtigen werden. Senden Sie uns dazu einfach eine kurze Nachricht an info@fortbildungszentrum-halfmann.de
§ 15 Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dortmund. Es gilt deutsches Recht.
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs als rechtsunwirksam erweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Inhalte davon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtsbeständige Regelungen, die dem angestrebten Zweck des Vertrages möglichst nahekommen, vertraglich ersetzt.