Praxismanagement

Telematikinfrastruktur in der Podologie – Pflicht, Panik oder Perspektive?

Onlineseminar

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sorgt in vielen Praxen für Verunsicherung – technische Anforderungen, neue Systeme, Datenschutz: Wo soll man anfangen? Dieses Seminar bringt Licht ins TI-Dunkel. Sie erfahren, was wirklich Pflicht ist, wie Sie Ihre Praxis sicher anschließen und welche digitalen Prozesse Sie entlasten können. Weniger Panik – mehr Perspektive.

Seminarinhalt:

  • Überblick: Digitalisierung im Gesundheitswesen und ihre Ziele
  • Telematikinfrastruktur (TI): Grundlagen, Funktionen und aktuelle Anforderungen
  • Datenschutz und Datensicherheit in der Praxis
  • Anbindung, Geräte, Kosten – was Podolog:innen wirklich wissen müssen
  • Praktische Umsetzung: von der Pflicht zur effizienten Arbeitsroutine

Seminarleitung:
Tim Becker
B.Sc. Complementary Medicine and Management Vertiefungsrichtung Podologie, Heilpraktiker Podologie & Podologe

Weitere Informationen zu diesem Seminar

Digitalisierung in der Podologie – verstehen, vorbereiten und sinnvoll umsetzen.

Die Telematikinfrastruktur (TI) beschäftigt zunehmend auch die podologischen Praxen. Neue technische Anforderungen, Datenschutz, zusätzliche Kosten und immer neue Begriffe sorgen bei vielen Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern für Unsicherheit.

Was ist tatsächlich verpflichtend? Welche technischen Voraussetzungen müssen geschaffen werden? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Und vor allem: Welchen konkreten Nutzen hat die Digitalisierung für den podologischen Praxisalltag?

Zwischen gesetzlichen Vorgaben, technischen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Entscheidungen fällt es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten.

Genau hier setzt dieses Seminar an.

Tim Becker bringt Licht ins TI-Dunkel und erklärt verständlich und praxisnah, was Podologinnen und Podologen über die Digitalisierung im Gesundheitswesen wissen sollten. Dabei geht es nicht um komplizierte IT-Fachbegriffe, sondern um konkrete Antworten auf die Fragen, die sich im Praxisalltag tatsächlich stellen.

Neben den Grundlagen der Telematikinfrastruktur werden die aktuellen Anforderungen, notwendige technische Komponenten, Datenschutz und Datensicherheit sowie mögliche Kosten und praktische Umsetzungsschritte besprochen.

Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, zwischen tatsächlichen Verpflichtungen und freiwilligen digitalen Möglichkeiten zu unterscheiden. Denn nicht alles, was technisch möglich ist, muss auch sofort umgesetzt werden.

Gleichzeitig bietet die Digitalisierung durchaus Chancen: vereinfachte Kommunikation, effizientere Arbeitsabläufe und eine bessere Vernetzung mit anderen Beteiligten im Gesundheitswesen.

Warum lohnt sich diese Fortbildung?

Wer eine podologische Praxis führt, muss nicht zum IT-Experten werden. Er sollte aber verstehen, welche Entscheidungen auf ihn zukommen, welche Investitionen sinnvoll sind und wie sich die eigene Praxis auf die digitale Zukunft vorbereiten lässt.

Dieses Seminar vermittelt das notwendige Hintergrundwissen, schafft Orientierung und hilft dabei, die nächsten Schritte mit mehr Sicherheit zu planen.

Weniger Unsicherheit, weniger Panik – dafür mehr Klarheit und Perspektive für Ihre podologische Praxis.

Stornierung / AGB für Online-Seminare

Sollten Sie nicht teilnehmen können, bitten wir um eine kurze schriftliche Mitteilung per E-Mail.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Seminarbeginn möglich.

Danach berechnen wir bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Seminarbeginn 50 % der Seminargebühr.

Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr fällig.

Selbstverständlich können Sie jederzeit kostenfrei eine Ersatzperson benennen.

Digitale Inhalte der FZH Akademie Plus, wie Videoaufzeichnungen, Skripte, Checklisten, Handouts oder weitere Zusatzmaterialien, sind nach Freischaltung von der Rückerstattung ausgeschlossen.

Sollte das Seminar durch das Fortbildungszentrum Halfmann abgesagt werden müssen, erstatten wir die bereits gezahlte Seminargebühr vollständig.

* Umsatzsteuerbefreite Leistung gemäß § 4 Nr. 21 UStG.