Zusatzqualifikation

Vorbereitungskurs zum Heilpraktiker Podologie bzw SHP (12 FP)

Onlineseminar Präsenzseminar

Seminarinhalt:

  • Berufs- und Gesetzeskunde
  • Anamnese & Untersuchung
  • Pathologien & Differentialdiagnostik
  • Red Flags & Notfall

Zusätzlich – im Preis inbegriffen:

  • Online-Zugang zum SHP-Prüfungstrainingsmodul, mit dem Sie sich optimal auf die schriftliche und mündliche Prüfung vorbereiten können
  • Zugang zum E-Learning Bereich, in dem alle Seminarinhalte nochmal erlernt werden können
  • Online-Zugang zu den Kursunterlagen

Es handelt sich hierbei um einen Vorbereitungskurs. Die Prüfung der Zulassung wird durch die Gesundheitsämter vorgenommen.

Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Gesundheitsamt in der Stadt in der Sie arbeiten, nach den aktuellen Zugangsvoraussetzungen, denn deutschlandweit haben die Bundesländer und z. T. auch die Gesundheitsämter unterschiedliche Voraussetzungen (z. B. mehrjährige Berufstätigkeit)

Deutschlandweit gilt: Mindestalter 25 Jahre

Weitere Informationen zu diesem Seminar

Der Heilpraktiker für Podologie spielt eine wichtige Rolle in der Fußgesundheit. Hier sind einige Gründe, warum seine Qualifikation von Bedeutung ist:

  1. Erweiterung des Tätigkeitsfeldes: Die Podologische Therapie stellt eine Heilkunde dar. Patienten mit medizinischen Beschwerden wie eingewachsenen Zehennägeln oder Nagelpilz dürfen ohne einen Heilpraktiker für Podologie nicht ohne ärztliche Diagnostik behandelt werden. Der Heilpraktiker ist befugt, die Diagnostik und Ausübung der Heilkunde im Bereich der Podologie selbst vorzunehmen und die Patienten ohne ärztliche Diagnostik zu behandeln.
  2. Rezepte ausstellen: Als Heilpraktiker für Podologie darf man Rezepte über nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Heil- und Hilfsmittel im Behandlungsgebiet der Podologie ausstellen.
  3. Berufsbezeichnung: Mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erhält man die Empfehlung zur Berufsausübung als „Hielpraktiker Podologie“ oder “Sektoraler Heilpraktiker auf dem Gebiet der Podologie”. Dies ermöglicht eine klare Zuordnung zur Podologie.
  4. Mehr Verdienst: Leistungen als Heilpraktiker für Podologie sind Privatleistungen. Im Zusammenhang mit Fußproblemen werden diese privat in Rechnung gestellt.
  5. Umsatzsteuerbefreiung: Ob eine Leistung umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, entscheidet die Diagnostik und somit die medizinische Notwendigkeit. Behandlungen ohne therapeutische Zwecke bleiben weiterhin umsatzsteuerpflichtig.

Die Qualifikation eines Heilpraktikers für Podologie ist daher von großer Bedeutung, um die Fußgesundheit zu unterstützen und Patienten bestmöglich zu versorgen.